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Früher halfen Hebammen - heute brauchen Hebammen Hilfe

Die Gebührenverhandungen mit den Krankenkassenverbänden stecken (wiedereinmal) in der Sackgasse.
Unsere Vergütungen sind in den letzten 20 Jahren so langsam gestiegen, daß es für viele Hebammen nicht mehr geht. Sie arbeiten entweder bis zur Erschöpfung, müssen sich mit Nebenjobs über Wasser halten oder geben ihren Beruf auf.

Um einmal einen Überblick zu bekommen hier ein paar Daten:
  
in Euro
1990
1997
2004
seit Juli 2010
Erhöhung in
20 Jahren
telef. Beratung
4,35
5,11
5,45
   5,81
1,46
Geb.vorber.
(pro Std.)
 4,60
5,11
5,45
   5,71
1,17
Hausbesuch
(pro Besuch)
 18,92
20,45
24,50
  27,00
8,08
Hausb. So.
 21,99
24,54
30,50
  32,40
10,41
Wegegeld pro km
  0,43
0,51
0,55
   0,59
0,16

Die berufsbedingten und Lebenshaltungs-Kosten haben sich in den letzten 20 Jahren ganz anders entwickelt.

Bitte beteiligen Sie sich an den Protesten der Hebammen per Fax, hier können wir alle die Solidarität zeigen, die für unseren Berufsstand die weitere Existenz bedeuten kann!

Beim deutschen Hebammenverband gibt es Musterbriefe zum Herunterladen und weitere Infos: www.hebammenverband.de

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV‐Versorgungsstrukturgesetz –
GKV‐VStG)
50. Dem § 134a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind
insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen.“
Begründung zu Nummer 50 (§ 134a)
Nach geltendem Recht haben die Vertragsparteien in den Verträgen zur
Hebammenhilfe
bei den zu vereinbarenden Vergütungen neben der Beitragssatzstabilität § 71 auch
die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Hebammen zu berücksichtigen. Mit
dem angefügten Satz wird ausdrücklich klargestellt, dass dabei auch die die
Berufsausübungbetreffenden Kostensteigerungen (z. B. Beitragserhöhungen zu den
von den Hebammen abzuschließenden Berufshaftpflicht-versicherungen) zu
beachten sind.
Von den Vertragsparteien hat danach eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den
wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen und den Interessen der
Versichertengemeinschaft zu erfolgen. Trotz vorgeschriebener Berücksichtigung des
Grundsatzes der Beitragssatzstabilität können dabei höhere Vergütungen vereinbart
werden, wenn dies erforderlich ist, um den Hebammen eine angemessene Vergütung
zu gewähren.

Josefine Lantow, 1. Vorsitzende
Ruth Sichermann, 2. Vorsitzende

Susanne Schäfer, 1.Vorsitzende
Ulrike Aulbach, 2. Vorsitzende
Reinhild Bohlmann,
Schatzmeisterin
  

Martina Klenk, Präsidentin
Katharina Jeschke, Beirätin
Denize Krauspenhaar,
Beauftragte für HgE
  

Niemand in Deutschland ‐ außer den hoch dotierten Funktionären der Krankenkassen ‐ bestreitet es:
Hebammen sind mit einem Stundenlohn von rd. 7,50 Euro krass unterbezahlt und kämpfen ums Überleben.
Monat für Monat geben Dutzende auf, Schwangere finden immer seltener eine Hebamme und noch seltener eine in erreichbarer Nähe.
All das stört den GKV‐Spitzenverband wenig. In den sich zäh dahin schleppenden Vergütungsverhandlungen will er die Hebammen mit einem Plus von 1,98 % abspeisen.
Dies, obwohl hierdurch nicht einmal die aktuelle Preissteigerungsrate ausgeglichen würde und allein die Prämien zur Berufshaftpflicht im letzten Jahr um weitere 56 % gestiegen sind.
Die Argumentation der Kassen, für größere finanzielle Zugeständnisse müsse man zunächst das Ergebnis der vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Einkommenssituation abwarten, empfinden die Hebammen-
verbände als dreiste Provokation. Niemand kann heute sagen, ob die Studie die wirtschaftliche Dramatik widerspiegeln wird und zu welchen Maßnahmen sich die Bundesregierung möglicherweise durchringt.

Hebammen brauchen j e t z t mehr Geld!

Der GKV‐Spitzenverband hat in der heutigen Verhandlungsrunde am 30. November in Berlin sogar ein noch geringeres Angebot vorgelegt, und die Vertreterinnen der Hebammenverbände haben die Sitzung demonstrativ verlassen.
Ob ohne Fortschritte am 30. November weitere Verhandlungen für sinnvoll erachtet werden oder ob ohne Wiederaufnahme das Scheitern der Verhandlungen mit Anrufung der Schiedsstelle erklärt wird, werden die Hebammenverbände kurzfristig entscheiden.

Schleppende Verhandlungen mit den Krankenkassen ‐ Hebammenverbände: Das Maß ist voll!

Der Bauchladen, Beckersbergstr. 1, 24558 Henstedt-Ulzburg
04193 - 94478
Info + Anmeldung:
mittwochs 09:00 - 12:00 + 18:00 - 19:30 Uhr

DER BAUCHLADEN
Schwill, Günneberg, Reichmuth-Ziegler, Hebammenpartnerschaft

Beruf(ung) Hebamme